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Pflichtteilsansprüche gezielt ausgehebelt

Deutsches Institut für Altersvorsorge

Vermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall was und wie viel erhält. Allerdings schränken gesetzliche Regelungen die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig und gezielt handelt.

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