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  • Deutsches Institut für Altersvorsorge

Pflichtteilsansprüche gezielt ausgehebelt


Vermögensinhaber können zu Lebzeiten genau bestimmen, wer im Erbfall was und wie viel erhält. Allerdings schränken gesetzliche Regelungen die Freiheit des Erblassers ein, wenn er nicht frühzeitig und gezielt handelt.

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