
VERSICHERUNGSLÖSUNGEN FÜR DIE VERMÖGENSNACHFOLGE
IM RAHMEN DER GESAMTPLANUNG ODER ALS EIGENSTÄNDIGE LEISTUNG
NACHFOLGEPOLICE ALS ALTERNATIVE ZU TESTAMENTARISCHEN GESTALTUNGEN
In der Nachfolgeplanung führen oft mehrere Wege zum Ziel. Neben klassischen Instrumenten wie Testament oder Erbvertrag bieten vertragliche Gestaltungen mit Versicherungen zusätzliche Optionen, insbesondere bei der Übertragung liquider Vermögenswerte.
Sie können in bestimmten Konstellationen einfacher umsetzbar, schneller verfügbar und auch steuerlich vorteilhaft sein: Erträge wie Zinsen, Dividenden, Fonds-Ausschüttungen und Kursgewinne bleiben während der gesamten Laufzeit ohne Abgeltungsteuer. Die Auszahlung im Erbfall an Begünstigte erfolgt abgeltungs- und einkommensteuerfrei.
Nicht alle Regelungen zur Vermögensnachfolge müssen über ein Testament erfolgen. Mit einer Nachfolgepolice lassen sich z. B. Kontoguthaben oder Wertpapiervermögen gezielt an bestimmte Personen übertragen – ohne Erbschein und außerhalb der Erbmasse.
UNSER BEITRAG
Nachfolgepolicen gestalten wir seit rund 20 Jahren. Aus dieser Praxis kennen wir die Tarife, Anbieter und Gestaltungsvarianten, auf die es im Einzelfall ankommt – und wie sie mit Testament und Schenkung zusammenwirken.
Wir setzen Nachfolgepolicen in drei Situationen ein:
Als Baustein unserer Gesamtplanung
Die Police wird Teil der Nachfolgestrategie, die wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln.
In Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern
Begleitet Ihr Vermögensverwalter die Nachfolgeplanung selbst, liefern wir die passende Versicherungslösung zu. Die gewohnte Betreuung bleibt bestehen.
Als gezielte Einzellösung
Wenn nur eine bestimmte Frage geregelt werden soll, etwa die Zuwendung an eine einzelne Person, ist keine umfassende Planung erforderlich.
In jedem Fall stimmen wir die Police auf die familiäre und wirtschaftliche Situation ab – als unabhängiger Versicherungsmakler mit Zugang zu Anbietern im In- und Ausland.

Zwei Wege zur Vermögensnachfolge
DER STEUERLICHE RAHMEN - GILT FÜR ALLE GESTALTUNGEN*
Unabhängig von der gewählten Gestaltung bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in der Police während der gesamten Laufzeit ohne Abgeltungsteuer und ohne Vorabpauschale – auch bei Umschichtungen. Die Auszahlung im Todesfall an die Begünstigten erfolgt einkommensteuerfrei.
Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen wie bei jeder anderen Vermögensübertragung an; die persönlichen Freibeträge gelten unverändert.
AUS DER PRAXIS
Die meisten Anfragen beginnen mit einer konkreten Frage:
Wie kann ich meinen Kindern schon heute Vermögen schenken, ohne die Kontrolle darüber abzugeben?
Wie bedenke ich ein Enkelkind, ohne dafür das Testament zu ändern?
Wie stelle ich sicher, dass Geld erst dann ausgezahlt wird, wenn der Empfänger alt genug ist?
Die folgenden Beispiele zeigen typische Situationen, in denen eine Nachfolgepolice zum Einsatz kommt.
Schenken mit Kontrolle
Vermögen schon heute an Kinder oder Enkel übertragen und trotzdem mitbestimmen, was damit geschieht.
Vermächtnis per Vertrag
Einzelne Personen gezielt bedenken – ohne Testamentsänderung und ohne Erbschein.
Wie ein Berliner Testament
Als Ehepaar gegenseitig absichern und erst im zweiten Erbfall an die Kinder weitergeben.
Auszahlung zum richtigen Zeitpunkt
Vermögen vererben, das erst zu einem festgelegten Anlass ausgezahlt wird – etwa zum 30. Geburtstag.
Generationensprung
An Enkel vererben, während die Eltern über die Verwendung mitbestimmen.
Für Kinder und Enkel anlegen
Kapital für die nächste Generation anlegen, ohne Abgeltungsteuer auf die Erträge.
Partner absichern
Lebens- oder Ehepartner direkt begünstigen – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Außerhalb der Familie bedenken
Freunde, Wegbegleiter oder Vereine begünstigen – diskret und außerhalb des Nachlasses.
Patchwork-Familien
Das Testament ergänzen, um den Partner oder einzelne Kinder gezielt zu versorgen.
Gemeinnützig wirken
Eine Organisation über mehrere Jahre unterstützen – ohne eigene Stiftung.
Pflichtteile berücksichtigen
Kinder unterschiedlich bedenken und die Auswirkung auf Pflichtteile frühzeitig einplanen.
Liquidität im Todesfall
Kapital für Abfindungen oder Kreditablösungen, das sofort und ohne Erbschein verfügbar ist.
Welche Lösung zu Ihrer Situation passt, klären wir im persönlichen Gespräch.
Vermögensverwaltern bieten wir Versicherungslösungen als Ergänzung ihrer eigenen Beratung an – sie bleiben erster Ansprechpartner ihrer Mandanten.
*Hinweis: Die Confidema GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO tätig und bietet die wirtschaftliche Analyse und Gestaltung von Versicherungslösungen im Rahmen der Vermögensnachfolge. Die dargestellten steuerlichen und rechtlichen Wirkungen sind allgemeiner Natur; im Einzelfall hängen sie von der Vertragsgestaltung und den persönlichen Verhältnissen ab. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt durch uns nicht. Falls erforderlich, binden wir auf Wunsch Ihren Steuerberater, Anwalt oder Notar ein.
