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Februar 2024

Die Schwachstellen beim Berliner Testament
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Berliner Testament ist die häufigste Erbrechtsform.  Der Grundgedanke ist schlüssig: Zuerst wird der Partner bedacht, dann kommen die anderen Erben an die Reihe.

 

Doch das Berliner Testament kann auch viele Stolpersteine in die Familie bringen: wenn es nicht gut gemacht ist oder nicht zur aktuellen Familiensituation passt. Sind die Regelungen, die vor 20 Jahren getroffen wurden, auch unter den heutigen Bedingungen noch sinnvoll?

 

Veraltete Bestimmungen im Testament können zu höheren Steuern führen. Nämlich dann, wenn der überlebende Ehegatte mit ausreichenden Rücklagen gut versorgt ist und trotzdem das gesamte Vermögen erbt. Es kommt zu zwei Erbgängen, die voll besteuert werden: beim Ehepartner und nochmals bei den Kindern. Gleichzeitig gehen die hohen Freibeträge der Kinder verloren. Bei einem Vermögen von 1 Mio. Euro und zwei Kindern können so unnötige Steuern in Höhe von 290.000 Euro entstehen.

 

Eine zweite Stolperfalle, die beim Vorsorgegedanken gerne übersehen wird, ist die Bindungswirkung: nach dem Tod eines Ehepartners kann das Testament nicht mehr geändert werden . Dadurch ist es dem überlebenden Ehepartner nicht mehr möglich, auf zukünftige Entwicklungen des Vermögens oder der Familie zu reagieren.

 

Es gibt Lösungen für diese Probleme. Details dazu finden Sie in unserem Gastartikel bei DIA Deutsches Institut für Altersvorsorge: https://www.dia-vorsorge.de/einkommen-vermoegen/berliner-testament-mit-tuecken/

Viele Grüße aus dem Taunus

 

Stefan Brähler

Confidema GmbH

Büroanschrift:
Feldbergstrasse 59

61440 Oberursel
Telefon   06171 277 98 40
Mail   braehler@confidema.de

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Confidema GmbH · Sitz: Friedrichsdorf/Ts. · AG Bad Homburg HRB 13770 Geschäftsführer: Stefan Brähler

 

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