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Gezielt Vererben ohne Testament

Deutsches Institut für Altersvorsorge

Vermögen findet immer einen Nachfolger. Wenn keine letztwilligen Verfügungen vorliegen, dann greift die gesetzliche Erbfolge.

Es gibt aber Wege, Vermögen ohne Testament weiterzugeben und dennoch Personen außerhalb der Familie dazu zu bestimmen. Ein Mittel dafür ist die Bezugsberechtigtenklausel in Versicherungsverträgen, die so elegant für „Erbschaften“ neben einem Testament genutzt werden kann.

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